14. Januar 2025, von Arne Mielken, Customs Manager Ltd.
Die EUDR, die Entwaldungsverordnung (Deforestation Regulation) der Europäischen Union, gilt als europäische Lösung zur Bekämpfung globaler Abholzung und steht dennoch in der Kritik. Doch worum geht es bei dieser Verordnung genau? Dieser Artikel beleuchtet die Regelungen, die nun erst Ende 2025 in Kraft treten, und zeigt auf, was Unternehmen zur Vorbereitung tun sollten.
Der EUDR-Beitrag ist online auf www.exportmanager-online.de
Eine Verpflichtung für Importe und Exporte
Es ist unbestreitbar sinnvoll, dass Produkte, die in der EU verkauft oder exportiert werden, zukünftig „entwaldungsfrei“ sein müssen. Die im Mai 2023 verabschiedete Regelung zielt auf Rohstoffe ab, die oft mit Abholzung in Verbindung gebracht werden. Deutsche Unternehmen, die betroffen sind, zeigen sich besorgt, da die EUDR sowohl für Importe als auch für Exporte gilt und somit weitreichende Auswirkungen auf Geschäftspraktiken haben wird.
Nach einer einjährigen Verschiebung wird die Verordnung erst Ende 2025 für große Unternehmen und ab Mitte 2026 für kleinere Unternehmen in Kraft treten. Die betroffenen Rohstoffe umfassen:
Rindfleisch und Rindfleischprodukte
Kakao und Schokolade
Kaffee
Soja und Sojaprodukte
Palmöl und palmölhaltige Produkte
Gummi
Holz und Holzprodukte (einschließlich Papier und Möbel)
Körperpflegeprodukte mit Palmöl-Derivaten
Die Sorgfaltspflichten der EUDR
Um sicherzustellen, dass diese Produkte „entwaldungsfrei“ sind, müssen Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten erfüllen:
Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen Rohstoffe bis zum Ursprungsgrundstück zurückverfolgen, einschließlich GPS-Koordinaten und Satellitenbilder.
Risikobewertung: Die EU kategorisiert Länder nach ihrem Abholzungsrisiko. Unternehmen müssen Beschaffungsstrategien entsprechend anpassen.
Sorgfaltspflichterklärung: Diese muss den zuständigen Behörden vorgelegt werden und bestätigen, dass Produkte EUDR-konform sind.
Menschenrechtsschutz: Die Verordnung betont den Schutz der Rechte indigener Völker.
Kritik und Anpassungen
Die EUDR hat Debatten ausgelöst: Kritiker bemängeln die Komplexität der Rückverfolgbarkeit, den hohen Verwaltungsaufwand und potenzielle Nachteile für kleine Unternehmen. Die EU reagierte mit Flexibilität: Unternehmen können aggregierte Daten verwenden und sind durch digitale Systeme von manuellen Eingaben entlastet. Zusätzliche Erleichterungen gelten für kleinere Unternehmen.
Zeitplan für die Umsetzung
Die Verlängerung der Einführungsfrist gibt Unternehmen Zeit, Compliance-Systeme aufzubauen:
Große Unternehmen: ab 30. Dezember 2025
Kleine Unternehmen: ab 30. Juni 2026
Vorbereitung auf die EUDR
Deutsche Unternehmen sollten jetzt aktiv werden:
Lieferkettenbewertung: Kartierung und Bewertung von Lieferanten.
Rückverfolgbarkeitssysteme: Investitionen in digitale Tools wie GPS-Tracking.
Sorgfaltspflichtverfahren: Erstellung von Risikobewertungsrahmen.
Schulungen: Sensibilisierung von Mitarbeitern und Lieferanten.
Nutzung von EU-Ressourcen: Leitfäden und Online-Werkzeuge zur Compliance-Unterstützung.
Fazit
Die EUDR ist ein entscheidender Schritt zu mehr Nachhaltigkeit im Handel. Unternehmen müssen ihre Strategien anpassen, um Compliance sicherzustellen und ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem umweltbewussten Markt zu wahren. Wer die Herausforderungen proaktiv angeht, bleibt auf Erfolgskurs — auf dem nachhaltigen Holzweg.
Kontakt: info@customsmanager.org
Webseite: www.customsmanager.org
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